Wintergärten sind förderfähig

In einem Wintergarten lassen sich der Garten und die Natur jederzeit hautnah und vor allem warm genießen – auch, wenn es draußen wieder kühler wird oder die lästigen Regenschauer im Herbst Einzug halten. Denn die wärmegedämmte Verglasung sorgt für maximalen Lichteinfall bei höchster Dichtigkeit und zugleich für vollumfänglich nutzbaren transparenten Wohnraum. Dabei bietet der Wintergarten sogar Platz für eine gemütliche Leseecke, einen prasselnden Kamin oder gar einen großen Essbereich sowie eine Küchenzeile – viel Raum für die ganze Familie und zahlreiche entspannende wie auch unvergessliche Momente.

Um sich dieses neue und freie Lebensgefühl nach Hause zu holen, erhalten Bauherren sogar einen Zuschuss vom Staat – und das ist auf zwei Arten möglich: Einerseits besteht die Möglichkeit, den Wintergarten mit einem finanziellen Zuschuss zu fördern. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden und wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt. Bis zu 9.000 Euro können Bauherren hier in Summe für den Bau eines Wintergartens erhalten. Eine weitere Option ist die Förderung als Einkommenssteuerbonus. Hierbei sind im Sinne des §35c EstG bis zu 20 Prozent möglich – das entspricht einer Summe von maximal 40.000 Euro, die über drei Jahre aufgeteilt wird. 

 

Maximaler Lichteinfall bei höchster Dichtigkeit und Wärmedämmung machen den Wintergarten zum ganzjährig nutzbaren neuen Lieblingsort – und das als Wohnzimmer, Essbereich oder gar als neue Küche.  Copyright: Solarlux GmbH
Maximaler Lichteinfall bei höchster Dichtigkeit und Wärmedämmung machen den Wintergarten zum ganzjährig nutzbaren neuen Lieblingsort – und das als Wohnzimmer, Essbereich oder gar als neue Küche.  Copyright: Solarlux GmbH

Für jeden die passende Förderung

Egal welche Variante der Förderung relevant ist: Es gilt, besondere bauliche Gegebenheiten und energetische Anforderungen zu berücksichtigen. Zu den Kriterien bei der Förderung über die BAFA gehört unter anderem, dass der Bauantrag des Bestandshauses nicht jünger als fünf Jahre sein darf. Zudem muss ein Energie-Effizienz-Berater mit einbezogen werden. Die Förderung nach §35c EstG wiederum hat die Anforderung, dass die Grundsteinlegung länger als zehn Jahre her sein muss. Darüber hinaus muss zwar kein Energie-Effizienz-Berater, allerdings ein Steuerberater mit hinzugezogen werden. Darüber hinaus ist es jeweils zwingend notwendig, den Antrag auf die Förderung vor Baubeginn des Wintergartens zu stellen. Festgehalten sind diese und weitere Rahmenbedingungen in den sogenannten Bundesförderungen für effiziente Gebäude (BEG).

Vom niedersächsischen Hersteller Solarlux sind alle Wintergarten-Systeme förderfähig. Je nach Bauvorhaben und den Gegebenheiten vor Ort kann die bestmögliche Variante einer Förderung variieren. Fachberater und Quality Partner von Solarlux stehen hierfür mit ihrem Know-how zur Seite und finden gemeinsam mit den Bauherren die passende Förderung, die den bestmöglichen Ertrag bringt. Auch darüber hinaus unterstützen die Berater jederzeit an jedem Punkt des Wintergartenbaus tatkräftig – so auch bei der Antragsstellung sowie beim Einbeziehen eines Energieberaters und weiteren Aspekten. Damit der Traum eines Wintergartens kein Traum bleiben muss.

Als Solarlux-Partner sind wir von Schirrle aus Nürnberg davon überzeugt: Bei uns erhalten Sie außergewöhnliche Qualität, die sämtliche Ansprüche und Anforderungen in jeder Hinsicht erfüllt. Überzeugen Sie sich selbst!

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